Klare Antworten: Reverse-Charge-Verfahren
Gezielte Antworten zum Reverse-Charge-Verfahren
Durch das Reverse-Charge-Verfahren rechnen Sie im Handumdrehen mit Ihrem EU-Kunden ab. Leider besteht in der Praxis häufig Unsicherheit, wie genau das Verfahren anzuwenden ist. Zum Beispiel: "Darf ich netto fakturieren, weil der Leistungsempfänger ja die Umsatzsteuer in seinem Land schuldet?".
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