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Klare Antworten: Reverse-Charge-Verfahren

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Gezielte Antworten zum Reverse-Charge-Verfahren

Durch das Reverse-Charge-Verfahren rechnen Sie im Handumdrehen mit Ihrem EU-Kunden ab. Leider besteht in der Praxis häufig Unsicherheit, wie genau das Verfahren anzuwenden ist. Zum Beispiel: "Darf ich netto fakturieren, weil der Leistungsempfänger ja die Umsatzsteuer in seinem Land schuldet?".

Oder Sie sind selbst Kunde eines im EU-Ausland ansässigen Unternehmens und wollen wissen, ob Sie bei dessen Rechnung die Vorsteuer abziehen können? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem kostenlosen E-Book.

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In diesem Download sind enthalten:

Reverse-Charge-Verfahren: So rechnen Sie Ihre EU-Dienstleistungen richtig ab

EU-Digitalpaket: Darauf sollten Sie als Kleinunternehmer achten

E-Commerce: Welche 3 Kriterien Sie erfüllen müssen, um die Umsatzsteuer korrekt abzuführen

So buchen Sie die Lieferungen an EU-Privatkunden an die richtigen Konten

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